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 Rob11
21.11.2008, 16:57 Uhr
In den Graben gefahren, Nachschulung?
Hallo,
ich bin Zivi bei nem Fahrdienst und hab heute in einer Kurve bei Schnee und Glätte die Kontrolle über meinen Dienstwagen verloren (ins Schleudern geraten) und bin auf der gegenüberliegenden Straßenseite in den Graben gefahren. Auf anraten eines Taxifahrers habe ich bei der Polizei angerufen, die den ADAC zu mir geschickt hat, der mich dann rausgezogen hat.
Es ist überhaupt kein Schaden entstanden, weder an meinem Auto noch sonst irgendwo (keine Leitplanke oder so).
Ich bin aber noch in der Probezeit. Die Polizei hat per Telefon mein Kennzeichen erfasst und auf diesem ADAC-Zettel, den ich unterschreiben musste, war "Unfall" angekreuzt.
Muss ich mit Punkten und einer Nachschulung rechnen?
Wie teuer wird das Rausziehen durch den ADAC etwa?
Bitte klärt mich auf, ich bin grad total fertig deswegen.
Robert

 Rob11
21.11.2008, 17:02 Uhr
zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?
Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich ausgewählt. Wäre nett, wenn ein Moderator das Thema in den richtigen Bereich schieben könnte.
 Kaktus
21.11.2008, 17:12 Uhr
zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?
"Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich"
Noch ein armer Schlucker mit dem das Forum macht was es will.
:-D
 jules17
21.11.2008, 17:25 Uhr
zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?
ohne mir jetzt 100 % sicher zu sein, glaube ich, dass wenn die Polizei nicht vor Ort war um den Unfall aufzunehmen, dann bleibt dir auch das Bußgeld/Probezeitmaßnahmen erspart.
Die haben nur für dich den ADAC angerufen.
Bei den Kosten würde ich mir keine Sorgen machen...da keinerlei Schaden entstanden ist. Ich tippe mal so auf um die 100 euro...wobei das schon hochgegriffen ist meiner Meinung nach.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
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