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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr

"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.

Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.

Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?

Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?

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02.01.2009, 01:27 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

ausserhalb der genannten Zeiten: ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Ich danke Dir!

Und: Frohes neues Jahr an alle!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der helle Pkw

Beide Pkw

Der dunkle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist