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03.06.2009, 12:48 Uhr

2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Hallo, bitte bitte helft mir. Ich bin schon ganz verwirrt. Habe heute Bußgeldverfahren bekommen.
1. Sie fuhren beim Linksabiiegen verbotswiedrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295). §41 Abs. 3, § 49 StVO; §24 StVO; 155.3 BKat M
sowie
2. Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. §21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVO; 100 BKat

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03.06.2009, 14:55 Uhr

Ohne Punkte?

Ohne Punkte? Ohne Fahrverbot etc.?

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03.06.2009, 18:15 Uhr

zu: 2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Einzelverstöße ok, keine Punte. Die kombination macht mir zu schaffen.

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03.06.2009, 20:15 Uhr

zu: 2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Muss dir nicht zu schaffen machen, Verstöße ohne Punkte darfste beliebig oft machen, ohne mit weiteren Konsequenzen rechnen zu müssen.


Das heißt, 3x 20 km/h zu viel = keien Probezeitverlängerung, 21kmh zu schnel Probezeitverlängerung, viele Kosten, um es mal drastisch auszudrücken

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04.06.2009, 11:10 Uhr

@yoshi08

Ich hatte bedenken, weil ich mir sicher war, dass sie die verstöße zusammen zählen...also als einen. wird aber nicht. Tatmehrheit, also 2 einzel verstöße. ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

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