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26.10.2016, 10:49 Uhr

Fahrerflucht bei Katze angefahren

Hallo liebe Community,

ich habe Anfang der Woche die Katze meine Nachbarn angefahren (aus versehen und mit Schritttempo).
Hab auch gleich geguckt ob was passiert ist und die Katze war schon fast wieder im Garten als ich ausgestiegen war. Es schien also alles gut zu sein mit ihr.

Jetzt 2 Tage später kommt mein Nachbar und meint seine Katze hätte Probleme beim laufen und springen und das das von dem Unfall her kommt.
Ich hatte ihm gesagt was passiert war, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und er hat mir gesagt solange es der Katze gut geht -> Schwamm drüber!

Er wirft mir jetzt Unfall mit Fahrerflucht vor und fordert von mir die Zahlung des Arztbesuches der Katze, sonst würde er mich Anzeigen.

Also hab ich mal ein bisschen recherchiert und auf http://www.fahrerflucht.org/wildunfall/ steht, dass ich einen "Wildunfall" (wenn es dem Tier gut geht) weder melden muss noch, dass Fahrerflucht gilt.
Und bei Katzen liegt die Schuld wohl beim Halter.
Also eigentlich könnte er Probleme kriegen, falls mein Auto beschädigt ist oder?
(Quelle: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/)

Was sagt ihr dazu?

Gruß, maria.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen