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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sunslayer
07.09.2005, 17:08 Uhr

Sondergenehmigung

Ich bin 17 jahre alt und habe vor bald mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B (Auto)
anzufangen. Darin inbegriffen ist ja auch Klasse M und S. Diese Klassen sind bekanntlch ja ab 16 Jahren. Meine Frage hierzu: Wenn ich meine Ausbildung vor dem 18 Lebensjahr abgeschlossen habe (also noch keinen Klasse B Führerschein ausgehändigt bekommen habe), ist es dann möglich für diese Zeit einen "vorläufigen" Klasse M Führerschein, bzw Genehmigung auszustellen, bis nach Errechen des 18. Lebensjahres der richtige Führerschein ausgehändigt wird? (Da das Fahren eines Rollers ab 16 jahren erlaubt ist und die dazu nötige Ausbildung absolviert wurde)

Vielen Dank im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.09.2005, 20:58 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Erst wenn du den Führerschein Klasse B erhalten hast, darfst du auch Fahrzeuge der Klassen M, S und L fahren. Vorher geht das nicht, es sei denn, du hättest die gewünschte Klasse separat gemacht. Eine Ausnahmegenehmeigung wirst du da nicht erhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.09.2005, 21:02 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Bringt eh nicht viel, da du die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag machen darfst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.09.2005, 17:23 Uhr

zu: Sondergenehmigung

"Man darf zwar mit dem Klasse B Führerschein, "M Roller" fahren, aber die nötige Ausbildung habt ihr bestimmt damit nicht absolviert! "

Ja und? Roller fahren ist ja keine Kunst; Gasdrehgriff und zwei Handbremsen. Der Rest steht in der Bedienungsanleitung. Und die Regeln kennt man ja alle durch die Theorie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
11.09.2005, 11:05 Uhr

zu: Sondergenehmigung

Da hat MF wohl recht, mit der 18,5t- Regel vom alten 3er FS. Allerdings ist ja die Frage, wer von den Millionen Leuten überhaupt mal auf den Gedanken kommt, so nen Zug zu fahren. Die meisten wären wahrscheinlich schon mit nem 7,5t- Solofahrzeug überfordert...
Viel schlimmer finde ich die Anhänger- Regelung des neuen EU- Führerscheins.
Nur mal als Beispiel:
Kollege von mir (mit Klasse B) is beim DLRG. Die haben nen kleinen Sprinter, den der Kollege fahren darf. Zu diesem Sprinter gehört auch noch ein Anhänger Marke Eigenbau, auf dem ein Boot und ne Materialkiste verbaut ist. Der Anhänger wiegt 2 Tonnen.
Und schon hat mein Kollege die A-Karte, weil er diesen Zug nicht mehr fahren darf.
Ist doch lächerlich... Ob son Anhänger jetzt 750kg wiegt oder 2 tonnen, da tut sich nix.
Der Kollege hat auch schon versucht, ne Sondergenehmigung für einsatzfahrten zu bekommen, vergeblich...
Und der Anhängerschein kostet ihn 300,- €, die er nicht hat...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

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