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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern a.meyer
23.10.2005, 10:26 Uhr

Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Hallo,
ich bin Wiedereinsteiger und habe meine Theorie bereits bestanden.
Ich würde gerne wissen,ob für Wiedereinsteiger die Pflichtstunden bindend sind.
Ein Bekannter von mir (ebenfalls Wiedereinsteiger) brauchte die Pflichtstunden nicht fahren.
Meine Frage wie verhält sich diese Thematik und wo kann ich gegebenfalls nachschlagen ?
(Wiedereinsteiger - war schon mal in Besitz eines Führerscheins )
M.f.G
A.Meyer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 10:53 Uhr

zu: Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Das steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

http://www.fahrtipps.de/recht/fahrschausbo.php?par
=7


§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
...

Und in diesen Paragrafen, nämlich im §5 stehen die Vorschriften zu den Sonderfahrten, das fällt damit also weg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen