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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostfriesin
30.12.2005, 22:26 Uhr

Klasse BE

Ich noch mal!
Mich interessiert natürlich auch:
wie ist das mit den "Vorausleistungen", wie Sehtest, erste Hilfe...
Muss ich das auch noch mal machen?

Gruß eure Ostfriesin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Klasse BE

Hallo !

Nein ! In der BRD dürfen auch Blinde Kraftfahrzeuge führen ( ist jedenfalls mein subjektiver Eindruck ) ! Erste Hilfe ist auch nicht erforderlich, da bei einer Unfallsituation sowieso niemand anhält ! Also...freie Fahrt für freie Bürger....Gruß der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.12.2005, 19:32 Uhr

zu: Klasse BE

Sehtest brauchst du schon nochmal, (zumindest wenn der alte mehr als 2 Jahre her ist), der EH/LSM-Kurs behält seine Gültigkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern