Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vale
12.04.2007, 19:02 Uhr

5 statt 4 im auto

HI
kann mir jemand sagen was mir blüht wenn ich in mein 4 sitzer 5 leute mitnehme?
ich habe einen 5 gurt dazu geschraubt, aber war noch nicht beim tüv.
Beieintrechtigt die Strafe die verlängerte Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
12.04.2007, 19:39 Uhr

zu: 5 statt 4 im auto

In welchen 4 Sitzer haben 5 Platz???
In den meisten 5 Sitzer must dich zu 5 Schon reinquetschen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
13.04.2007, 17:12 Uhr

zu: 5 statt 4 im auto

früher war es so, dass die eingetragenen Sitzplätze für die Zahl der Mitfahrer keine Bewandnis hatte, solange der Fahrer nicht behindert wurde, solange das zGG eingehalten wurde. Einen zusätzlichen Gurt brauchte man deswegen nicht. Ob das immer noch so ist weiß ich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
13.04.2007, 18:07 Uhr

zu: 5 statt 4 im auto

Hab erst vor 2 Monaten von meinem ehemaligen Fahrlehrer erfahren, dass nur so viele Personen mitgenommen werden dürfen, wie das Fahrzeug Gurte hat. Diese Regelung sei relativ neu. Früher hat es sich nach der zulässigen Gesamtmasse gerichtet, die natürlich nicht überschritten werden durfte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
15.04.2007, 12:20 Uhr

zu: 5 statt 4 im auto

Seit Anfang Mai 2006 gibt es diese Reglung (dass man nur noch so viele Menschen wie Gurte mitnehmen darf). Jedoch ist glaub ich bisher noch keine Strafe festgelegt worden (?).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen