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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alltruck72
24.07.2007, 14:15 Uhr

30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Hallo,

bin auf der Autobahn (außerorts) in einer 60-er Baustellenzone mit 90 km/h (30 km/h abzüglich Toleranz zu viel) gefahren, trotzdem habe ich nur Geldbuße 50 €, Gebühr 20 € und portokosten 3,45 im Schreiben erwähnt bekommen, von den 3 punkten, die in jedem Bußgeldrechner zu finden sind, war hier nicht die Rede!!!

Werden 3 Punkte irgendwann später eingetragen? Oder kommt noch ein Schreiben aus Flensburg? Wo über die Eintragung mitgeteilt wird? Zwei Wochen sind schon vorbei.

Wie läuft das? Ich habe zuvor keine Punkte erhalten :-)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2007, 14:33 Uhr

zu: 30km/h zu viel gefahren, habe aber keine Punkte bekommen????

Die 3 Punkte werden mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen. Eine Information darüber im Bußgeldbescheid ist zwar weitestgehend üblich, aber nicht unbedingt notwendig.

Du kannst also davon ausgehen, daß Du die Punkte bekommen hast.

Deinen aktuellen Punktestand kannst Du beim KBA in Flensburg erfragen.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- am Ende des Radwegs anhält

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt