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05.03.2008, 23:55 Uhr

Polizei entscheidet nichts

Hallo,

die Polizei entscheidet überhaupt nicht über Schuld oder Unschuld. Die nehmen den Unfall auf und dürfen natürlich ihre persönliche Meinung mitteilen.

So weit bei mir angekommen hat sich der Unfall noch auf dem Parkplatzgelände bzw. auf dem Zuweg zwischen zwei Parkplätzen zugetragen. Dann gilt dort nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Zuführungen deutlich strassenähnlich ausgebaut sind. Das ist bei "normalen" Supermarktparkplätzen in der Regel nicht der Fall.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, das du eine Mitschuld bekommst.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

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Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

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Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes