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09.07.2008, 18:09 Uhr

zu: abgefahrene reifen, 75€ und noch bis am 14.07.08 in der Prob

Hallo.
Das Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen kostet in der Tat 75 Euro.

Mich wundert, daß Du auch 75 Euro zahlen sollst, m.E. beträgt das Bußgeld für den Fahrer selbst "nur" 50 Euro.

Maßgeblich für die weiteren Folgen des VErstoßes (Probezeit) ist übrigens der Tattag, nicht der ZEitpunkt der Rechtskraft.
Wenn Du also innerhalb der Probezeit entsprechende Zuwiderhandlungen begehst, wird auch nach Ablauf der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet.

Die Tat bringt 3 Punkte im VZR.
Es handelt sich jedoch um einen B-VErstoß, der keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Probezeit hat.

mfG
Durban :)

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09.07.2008, 20:01 Uhr

Keine zwei Wochen Zeit

Hallo,

du hast natürlich keine zwei Wochen Zeit um den abgefahrenen Reifen zu ersetzen. Dies hat bei einem so sicherheitsrelevanten Teil unverzüglich zu geschehen. Da Reifenhändler in der Regel Reifen direkt wechseln können gibt es auch keine Ausrede.

Nach dem Wechsel des Reifens hast du dann noch bis zum Ablauf der zwei Wochen Zeit dies den Behörden gegenüber zu belegen.

Wenn du also noch einmal mit dem Reifen angehalten wirst darfst du wieder löhnen + Punkte kassieren. Wegen Vorsatzes kann dann die Strafe auch verdoppelt werden.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn die Verkehrslage unklar ist