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Das FAHRTIPPS-Forum
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 Charlentino
02.06.2004, 18:03 Uhr
Verjährungsfrist
Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. meine Fragen beantworten.
Mir hat man vor 8 Jahren (für 8 Monate) in Deutschland den Schein wegen Trunkenheit am Steuer genommen. Die anschliessende MPU war dann negativ, aber die Psychologin meine bei mir sei alles in Ordnung und ich sollte doch mit meiner Führerscheinstelle sprechen. Nach Rücksprache des Leiters der Führerscheinstelle mit der MPU Stelle wurde mir dann ein neuer Führerschein ausgestellt aber mit der Auflage nur für berufliche Zwecke. Und ich muss nochmal eine MPU Begutachtung machen. Diese machte ich auch , aber auch die war negativ weil die Zeit nach der ersten zu kurz war. Also wieder zur FSS,
der Leiter sagte mir er könnte mir den FS nach § 11 der Führerscheinverordnug nicht mehr nehmen. Ich habe dann von der FSS nie mehr eine Aufforderung zu einer neuen MPU zu machen gehört. So nun habe ich eine gültige Fahrerlaubnis (Deutschen FS) mit dieser Einschränkung, mit der ich seit 7 Jahren fahre.
Frage: gibt es für diesen Eintrag (berufliche Zwecke) eine Verjährungsfrist ?.
Was ist wenn ich zur FSS gehe und sage meinen
Führerschein verloren zu haben. Sie stellen mir einen neuen aus. Frage: Stossen sie noch auf diesen Eintrag oder bekomme ich einen allg. gültigen ?
Danke
 Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren
Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann
Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
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