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02.06.2004, 18:03 Uhr

Verjährungsfrist

Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. meine Fragen beantworten.

Mir hat man vor 8 Jahren (für 8 Monate) in Deutschland den Schein wegen Trunkenheit am Steuer genommen. Die anschliessende MPU war dann negativ, aber die Psychologin meine bei mir sei alles in Ordnung und ich sollte doch mit meiner Führerscheinstelle sprechen. Nach Rücksprache des Leiters der Führerscheinstelle mit der MPU Stelle wurde mir dann ein neuer Führerschein ausgestellt aber mit der Auflage nur für berufliche Zwecke. Und ich muss nochmal eine MPU Begutachtung machen. Diese machte ich auch , aber auch die war negativ weil die Zeit nach der ersten zu kurz war. Also wieder zur FSS,
der Leiter sagte mir er könnte mir den FS nach § 11 der Führerscheinverordnug nicht mehr nehmen. Ich habe dann von der FSS nie mehr eine Aufforderung zu einer neuen MPU zu machen gehört. So nun habe ich eine gültige Fahrerlaubnis (Deutschen FS) mit dieser Einschränkung, mit der ich seit 7 Jahren fahre.
Frage: gibt es für diesen Eintrag (berufliche Zwecke) eine Verjährungsfrist ?.
Was ist wenn ich zur FSS gehe und sage meinen
Führerschein verloren zu haben. Sie stellen mir einen neuen aus. Frage: Stossen sie noch auf diesen Eintrag oder bekomme ich einen allg. gültigen ?

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen