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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JSP1987
29.07.2005, 18:48 Uhr

Quads mit Klasse B?

Hi Leute!
Ich mach bald meinen Führerschein (Klasse B)
und möchte dann auch bald Quads
fahren. Daher meine Frage:

Darf man mit Klasse B alle Quads fahren oder
gibt es Einschränkungen?

Gruß Joschka

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
29.07.2005, 18:50 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

Ja, du darfst nur Quads bis 50 ccm fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JSP1987
29.07.2005, 18:55 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

Echt?
Das is ja bescheuert!
Danke für deine Antwort, DrivOr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
29.07.2005, 19:16 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

äh? Man darf doch mit mehr als 50ccm fahren ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
29.07.2005, 19:40 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

Hi
Du darfst alle Quads fahrn,lass dich nicht verarschen..wüsste nicht,dass es eine andere Führerscheinklasse für Quades geben sollte! Außerdem is die Klasse S mit 50ccm erst viel später aufgekommen,wo Autofahrer schon längst mit großen Quads gefahrn sind.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.07.2005, 19:48 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

Du darfst mit der Klasse B alle Quads bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und höchstens 9 Sitzplätzen fahren. Die 10-Tonner-Quads mit 15 Sitzplätzen sind allerdings auch sehr selten ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
29.07.2005, 20:43 Uhr

zu: Quads mit Klasse B?

Echt?
Oh tut mir leid, ich war sogar sicher :-(

Sorry nochmal.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw

Beide Pkw