Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
16.10.2005, 12:50 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

»Für B sind nur "Sofortmassnahmen am Unfallort" vorgeschrieben und die gelten 2 Jahre.«

... das wird immer wieder gerne aus der Luft gegriffen. In der Tat gibt es keine amtliche Gültigkeitsbegrenzung für diese Kurse. Amtlich.

Praktisch ist eine Auffrischung nach gewisser Zeit schon sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maus
20.10.2005, 22:30 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe nach fast 20 jahren Autoführerschein den Motorradführerschein gemacht.Ich musste kein Erste Hilfe Kurs mehr machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
29.10.2005, 04:12 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe meinen Autoführerschein 1974 gemacht, dieses Jahr im August A unbeschränkt. Ich hätte keinen Erste-Hilfe-Kurs gebraucht, habe aber die Gelegenheit wahrgenommen und trotzdem daran teilgenommen.

Es war bitter notwendig! In der Zwischenzeit hat sich so vieles geändert und ich hatte das meiste von damals wieder vergessen. Im übrigen nützt ein Erste-Hilfe-Kurs mir ja nicht nur als Kraftfahrer. Viele Unfälle passieren zuhause oder am Arbeitsplatz. Eigentlich sollte jeder vernünftige Mensch alle paar Jahre an so einem Kurs teilnehmen. Der Kurs heißt ja "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Bei den wenigsten Unfällen ist gleich ein Arzt oder Sanitäter zugegen. Richtige erste Hilfe kann Leben retten. Jeder von uns kann auch Unfallopfer sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Der Frau.

Dem Kind.

Dem Mann.