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Führerschein (D)


 
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28.03.2006, 22:15 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

Du musst einen Wohnistz in Österreich beantragen und glaubhaft machen, daß Du Dich mindestens 185 Tage dort aufhältst. Dann würdest Du tatsächlich einen zweiten Führerschein bekommen.

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28.03.2006, 23:13 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

die 185 Tage Mindestaufenthalt sind aber zwingend erforderlich!
Ob die zwei FS zusammengeschrieben werden können...hm... letztlich wüßte ich nicht, wieso nicht, da die ja innerhalb der EU gleichwertig sind. Eine Umschreibung ost aber nicht erforderlich. Wenn, dann fiele das in der Aufgaben bereich der örtlichen Führerscheinstelle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen