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Führerschein (D)

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26.11.2008, 22:03 Uhr

Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ich habe in früheren Jahren, viel Mist gebaut mit dem Auto. Trunkenheit am Steuer, in der Sperrzeit ohne Führerschein mit Alkohol gefahren und das einige male. Mein Führerschein, ist mittlerweile, seit 1974 weg.
Im Jahre 1999, wurde mir zum 2ten mal eine Sperre auf Lebenszeit ausgesprochen.
Seitdem, bin ich nicht mehr in Erscheinung getreten, wegen irgendwelcher Verkehrsvergehen.
Egal ob mit Mofa oder Fahrrad.
Trinke auch schon seit ca. 5 Jahren, keinen Alkohol mehr.
Besteht für mich die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, den Führerschein nochmals zu machen?
Wenn ja, wo stelle ich das Gesuch?
Habe leider auch kein Aktenzeichen mehr von dem letzten Vorfall.
Wäre nett, wenn mir jemand Antwort, auf die Fragen geben kann.
Gruß
rudiratlos12345

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26.11.2008, 22:26 Uhr

zu: Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ja, die Sperre, wurde vom Gericht festgelegt.
Werde Morgen mal bei'm Gericht anrufen.
Es gibt dort doch glaube ich auch eine Rechtsberatung?
Die müssten doch eigendlich auch wissen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

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Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer