Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IriS_girl
23.09.2005, 20:20 Uhr

Anfrage

Ich komme aus Weissrussland, wohne aber momentan in Leipzig, da ich da an der Hochschule studiere. Ich habe jetzt ein Urlaubsemester und möchte nach Hause fahren. Da wollte ich Führerschein machen. Ich möchte fragen, ob ich dann mit diesem Führerschein in Deutschland Auto fahren könnte, wenn ich hier wieder das Studium fortsetze oder muss ich dann Führerschein umschreiben lassen?Danke im Voraus für die Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.09.2005, 05:24 Uhr

zu: Anfrage

Wenn du für dieses Urlaubssemester deinen Wohnsitz mindestens 185 Tage vollständig nach Weißrußland verlegst und dich hier abmeldest, darfst du 6 Monate lang mit dem Führerschein in D fahren, spätestens dann musst du ihn gegen Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umschreiben. Die komplette Pflichtausbildung sparst du dir allerdings. Ansonsten wäre ein solcher Führerschein hier nicht gültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
24.09.2005, 09:51 Uhr

zu: Anfrage

wieso muss sie die prüfunge eigentlich nochmal machen? das muss doch auch nciht jeder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.09.2005, 17:10 Uhr

zu: Anfrage

Das kommt drauf an aus welchem Land der Führerschein stammt. Die Führerscheine aus EU-Staaten werden prüfungsfrei anerkannt, ebenso viele amerikanische und kanadische Führerscheine und ein paar anderer Länder. Bei machen muss auch nur die theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden. Eine genaue Auflistung findet sich in Anlage 11 zur FeV.

Da Weißrussland nicht zur EU gehört (oder hab ich was verpennt?) und in Anlage 11 nicht aufgeführt ist, müssen beide Prüfungen abgelegt werden. Der Rest der Ausbildung (Pflichtbesuch von Theoriestunden und Sonderfahrten) ist nicht vorgeschrieben, aber vermutlich zum Bestehen zumindest teilweise nötig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IriS_girl
26.09.2005, 15:14 Uhr

zu: Anfrage

Vielen Dank für die Antworte!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder