Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pennehre
15.02.2010, 12:24 Uhr

Anerkennung eines Führerscheines aus USA mit 16

mein Sohn (16 J) hat jetzt sein Führerschein in USA erworben (Oregon). In August kommt er wieder nach Deutschland zurück. (er wird 16 1/2 sein)
Kann er sein Führerschein hier überschreiben als "Führerschein mit 17"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
15.02.2010, 15:39 Uhr

zu: Anerkennung eines Führerscheines aus USA mit 16

Hallo!

Ich darf da mal auf den ADAC verweisen! Da Dein Sohn aber innerhalb, der vom ADAC beschriebenen Frist nicht 18 sein wird, denke ich, wird das nichts werden!

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/Fu
ehrerscheinerwerb_in_den_USA/Umschreibung_eines_US
_Fuehrerscheins_in_Deutschland/default.asp?Compone
ntID=237007&SourcePageID=10246

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.02.2010, 00:10 Uhr

zu: Anerkennung eines Führerscheines aus USA mit 16

Ich weiß nicht, warum man auf eine ADAC-Seite verweisen muss, jedenfalls darf dein Sohn nach seiner Rückkehr erst mal 6 Monate lang mit seinem US-Führerschein hier fahren, auch wenn er erst 16 Jahre alt sein wird. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um einen vollwertigen Führerschein und nicht um einen Lernführerschein handelt.

Frühestens an seinem 17. Geburtstag kann ihm die deutsche Fahrerlaubnis (BF 17) erteilt werden, wozu er nur die Theorie-Prüfung ablegen muss. Eine Fahrschule muss er dazu nicht besuchen, sondern kann beispielsweise zuhause am PC lernen (online oder z.B. gekaufte CD). Am Besten geht er ca. 6 bis 8 Wochen vor seinem 18. Geburtstag zur zuständigen Führerscheinstelle und nimmt alle erforderlichen Unterlagen mit (Sehtest und Nachweis über Teilnahme an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind nicht notwendig).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf dem Seitenstreifen

Parken auf der Fahrbahn

Halten am rechten Fahrbahnrand