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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 steff-911
03.05.2005, 09:30 Uhr
Schilderbrücken
Ich stelle mir fast täglich die Frage, wie die genaue Regelung dieser Lichtzeichenanlagen auf der Autobahn ist.
Wie ich bereits nachgelesen habe, gilt es wie normale Temposchilder, bis das sie durch ein anderes Schild wieder aufgehoben werden. So also auch wenn die folgenden Schilder kein Limit anzeigen. Jetzt ist mir aber auch aufgefallen, wenn Autos von Auffahrten nach dem setzten des Limits kommen, sehen die ja garkeine Beschränkung des Tempos.
Hat da jemand eine genaue Regelbeschreibung für mich?
 xgoedex
03.05.2005, 11:10 Uhr
zu: Schilderbrücken
Wenn die nächste Schilderbrücke gar nichts zeigt, dann ist das vorherige Tempolimit auch nicht aufgehoben, sondern nur dann, wenn das entsprechende Zeichen (Ende des Streckenverbots) oder eine neue Geschwindigkeit angezeigt wird. Oder eben nach einer Auffahrt, wenn das entspr. Zeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wiederholt wird.
 Waechter im All
03.05.2005, 14:38 Uhr
zu: Schilderbrücken
In aller Regel stehen die Dinger deshalb ja auch kurz HINTER einer Auffahrt und nicht kurz davor.
 steff-911
03.05.2005, 16:15 Uhr
zu: Schilderbrücken
Das ist mir schon klar, das die dahinter stehen.
Wenn man aber jetzt der auslegung der Verkehrregeln gehen würde müsste man, der schon auf der Autobahn ist, sich noch an das Limit halten während die anderen, die gerade erst auffahren, kein Limit haben. Gibt es keinen Paragraphen der dieses Problem erklärt.
 Georg_g
03.05.2005, 16:25 Uhr
zu: Schilderbrücken
Der Aussage von xgoedex möchte ich mal widersprechen. Kreuzungen, Einmündungen und eben auch Anschlussstellen an Autobahnen heben eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
War also ein Tempolimit ausgeschildert, das an einer Auffahrt nicht wiederholt wird, dann gilt für den durchgehenden Verkehr das Tempolimit weiterhin, während für die neu auf die AB aufgefahrenen Fahrzeuge kein Tempolimit gilt.
Da in diesem Fall zweierlei Recht gelten würde, sind solche Fälle eigentlich immer eine Fehlbeschilderung. Das ist dämlich, aber es ist so ...
 Waechter im All
03.05.2005, 17:13 Uhr
zu: Schilderbrücken
>>Das ist mir schon klar, das die dahinter stehen.
Wenn man aber jetzt der auslegung der Verkehrregeln gehen würde müsste man, der schon auf der Autobahn ist, sich noch an das Limit halten während die anderen, die gerade erst auffahren, kein Limit haben.<<
Eben deshalb STEHEN die Schildbrücken in aller, aller Regel HINTER der Auffahrt und nicht davor!
>>Gibt es keinen Paragraphen der dieses Problem erklärt. <<
WARUM muss es in Deutschland eigentlich immer für alles und jedes einen Paragraphen geben??? Könnte mich aufregen über diese bescheuerte Regelungswut!!!
 Andreas0815
04.05.2005, 00:36 Uhr
zu: Schilderbrücken
Auf dem Münchener Ring stehen beispielsweise in den Auffahrten entsprechende Anlagen.
Zumindest auf dem östlichen Teil des Rings.
Gruß
Andreas
 steff-911
04.05.2005, 07:29 Uhr
zu: Schilderbrücken
Der einfachste Weg, währe doch der, das man auf den Schilderbrücken hinter den Auffahrten, das Tempolimit erneut anzeigt. Somit kommen auch keine Mißverständnisse auf.
Vielen Dank Georg_g für die sachlichste Aussage.
>>Eben deshalb STEHEN die Schildbrücken in aller, aller Regel HINTER der Auffahrt und nicht davor!<<
Was nützen die Schiler wenn Sie dahinter stehn aber nichts anzeigen.
 Waechter im All
04.05.2005, 14:44 Uhr
zu: Schilderbrücken
dann nützen sie natürlich NICHTS :-)
Sollte ja auch nicht so sein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?
Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor
Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen
Durch volles Ausfahren der Gänge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte
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Kreuzung zügig überqueren
Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
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