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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern melli75
27.05.2005, 20:25 Uhr

Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Hallo,
habe heute das 1. Mal gehört, dass LKW´s auf Landstrassen nur 60 km/h fahren dürfen.
Konnte selbst noch keine Auskunft rausfinden.
Wer kann mir weiterhelfen????
... und das, obwohl ich schon seit 12 Jahren Auto fahre...
Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.05.2005, 20:30 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Ja, Lkw über 7,5t sowie Lkw über 3,5t mit Anhänger dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern melli75
27.05.2005, 20:37 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Danke,
das müsste auch mal in den Fahrschulen
gelehrt werden.
Vielleicht gäbe es dann etwas mehr Rücksichtnahme auf die "lahmen" LKW.
Schönes Wochenende...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
27.05.2005, 23:04 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

>das müsste auch mal in den Fahrschulen
gelehrt werden.<

ich hab's dort gelernt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.05.2005, 13:44 Uhr

zu: Höchstgeschwindigkeit von LKW´s

Die 60-km/h-Regel wird in der Fahrschule zwangsläufig gelehrt, weil es dazu (schon seit Ewigkeiten) eine Frage im amtlichen Fragebogen-Katalog gibt. Zumindest hat also der Schüler diese Information irgendwann mal "mit-gepaukt" und später eventuell wieder vergessen.

Immerhin sind es über 600 Fragen ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote