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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Molly
10.08.2005, 10:23 Uhr

Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

Hallo!
Ich möchte meinen Sohn ( 5 Jahre) auf dem Mopedroller mitnehmen. Was muss ich da beachten?
Beiwagen kommt nicht Infrage, dass ist mir zu umständlich. Darf er auch vieleicht vor mir sitzen?
Oder dürfen Kinder nur hinter mir sitzen?
Vielen Dank für eure Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.08.2005, 13:49 Uhr

zu: Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

»Ja, aber nur auf dem Fußweg, wenn das Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 2, Abs. 5)«

Der § 2 Abs. 5 StVO paßt hier aber überhaupt nicht, da dort nur von Fahrrädern die Rede ist. Der TE spricht aber von einem Mopedroller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten