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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
28.08.2005, 11:57 Uhr

Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Mahlzeit!
Ich hab da mal ein paar Fragen bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für LKWs.

1. Ich habe nen Firmenwagen, den ich auch Privat schon mal nutze (Fiat Ducato Doka Pritsche, Zul GG 3200kg). Darf ich den auch Sonntags bewegen?

2. Ich habe jetzt schon mehrfach mitbekommen, daß die Sheriffs teilweise mächtig heiss auf Leute sind, die ihr getuntes Fahrzeug Sonntags auf einem Autotransportanhänger zu einem Treffen transportieren. Zugfahrzeug ist ein Kleintransporter vom Schlage eines VW Bulli o. Ä..

Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250€ und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
28.08.2005, 19:54 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=30

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.08.2005, 20:17 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Der wichtige Passus ist hier "sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen". Das ist vielen Leuten nicht bekannt, dass wenn ein Fahrzeug als Lkw zugelassen ist (egal ob 40-Tonner oder Post-Golf), darf Sonntags nicht mit Anhänger gefahren werden. Wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist, dann gibts keine Probleme. Ein Solo-LKW darf bis 7,5 t am Sonntag fahren.

Wichtig ist auch noch die Ferienreisevorordnung, die im Zeitraum 01.07. - 31.08. auf fast allen Autobahnen das Fahren ebenfalls am Samstag von 7-20 Uhr verbietet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.08.2005, 21:06 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250 EURO und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...

Wenn man seinen Caddy oder VW-Bus auch unbedingt als Lkw zulassen muss, damit man Steuern spart, dann muss eben auch das Sonntagsfahrverbot berücksichtigen, wenn man einen Trailer mitführt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Haltlinie

In Höhe der Ampel

An der Sichtlinie