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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 _daggi_
04.09.2005, 17:26 Uhr
Noch `ne Frage, Wildschaden
Wenn ich schon einmal beim Fragen bin, stell ich glatt noch eine.
Unser anderer Sohn hatte voriges Jahr einen unangenehmen Kontakt mit einem Reh. Armes Bambie...
...armer Astra.
Da Sohn recht jung, kein Geld, Auto also dementsprechend alt keine Teilkasko, keine Absicherung betreffs Wildschaden.
Wir waren gerade im Urlaub, ein Anruf unseres Sohnes kommt aufs Handy. Jeder, der Kinder hat, weiss, sie fragen nicht, ob`s Wetter stimmt.
Ein Bekannter aus dem Urlaub, der eine Reparaturwerkstatt hat, meinte:
Wenn es kein Hinweisschild auf mögliches Wild gibt und das Wild an Ort und Stelle liegt, braucht man keine Teilkasko.
Wer weiss was dazu? Seinerzeit hatten wir angenommen: Pech, aber kann ja sein, das war falsch.

 DaRealAd
04.09.2005, 19:45 Uhr
zu: Noch `ne Frage, Wildschaden
Auch ohne Hinweisschilder hat man besonders in Waldgebieten mit dem Auftreten von Wild zu rechnen. Wer soll denn sonst den Schaden zahlen? Das Tier gehört ja schließlich niemandem.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?
An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten
Keinesfalls überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
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