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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 19:41 Uhr

Parken an Stellen mit Parkautomat

Guten Abend Leute
Ich bin neu hier und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Habe geparkt wo es Gebührenpflichtig ist.
Gebührenpflichtige Zeit Samstag und
Sonntag von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Am Samstag hab ich von 11 Uhr bis 17 Uhr
dort geparkt. Bezahlt wurde von mir aber
nur bis 14 Uhr. Dafür bekam ich ein Ticket.
Jetzt kam eine Schriftliche Verwarnung
von 10€.

Ist das richtig so?
Hätte ich das Auto umstellen müssen oder
den Parkschein rausnehmen müssen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
29.12.2005, 19:51 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

sicher, dass die gebührenpflichtige parkraumzeit dort nur bis 14.00h geht?

hier in berlin wurde kürzlich erst das parken den geschäftszeiten der kaufhäuser angepasst. parken ist somit (bei uns!) bis 20.00h kostenpflichtig.

wenn allerdings wirklich nur bis 14.00h parkscheinpflicht besteht, kannst du keinen strafzettel kriegen... eine pflicht, seinen parkschein zu entfernen bzw. das auto umzuparken, besteht m.w. nicht. warum auch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 20:02 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Danke für die schnelle Antwort
Du schreibst ; hier in Berlin ; Es war in Berlin!!
Karl-Marx-Allee Berlin Mitte am Alex.
Also die B1 wo man da in der Mitte zwischen
den beiden Fahrbahnen Parken darf. Soll ich
mich so verguckt haben. Oder kennst Du dich
da aus an der Stelle ?

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.12.2005, 20:13 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Du hast entweder die Zeitangabe falsch interpretiert, d.h. möglicherweise bezog sich die Uhrzeit nur auf die Sonntage, während die Samstage rund um die Uhr gebührenpflichtig sind.

Oder du hast die Höchstparkdauer überschritten. Auch wenn du für die angegebene Zeit einen Parkschein gezogen hast, darfst du die auf dem Parkscheinautomat angegebene Parkdauer nicht überschreiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 21:26 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Höchtparkdauer überschritten kann natürlich
sein. Da hab ich nicht drauf geachtet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen