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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
10.01.2006, 22:03 Uhr

AU und TÜV Bescheinigung

Hallo,

ich wollte wissen, ob es Pflicht ist die AU und TÜV Bescheinigung mizuführen?

Oder reicht es, sie bei mir zu Hause zu lassen?

Wenn ich sie mitführen muss, muss es das Original sein, oder reicht auch eine Kopie? Was ist bei Diebstahl? (Warum sollte das jemand klauen, aber gut=)

DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
10.01.2006, 22:19 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

Hmm, gute Frage. Diese Dokumente kleben ja gewoehnlich in Form einer Plakette auf dem Nummernschild - war eigentlich bisher immer ausreichend. Nochdazu weil die HU im Fahrzeugschein notiert ist (den muss man mitfuehren).
Also ich mach mir da keinen Kopf und hab die Zettel daheim in der Schublade liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.01.2006, 22:41 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

»Die AU Bescheinigung ist dagegen mitführpflichtig.«

Weder HU- noch AU-Bescheinigungen sind mitführpflichtig. Für beide gilt aber eine Aufbewahrungspflicht und die Pflicht, die Bescheinigung zuständigen Personen "auf Verlangen auszuhändigen".

Insofern schadet es nichts, die Zettel im Auto liegen zu lassen. Andererseits kann es auch kein Verwarnungsgeld geben, wenn man sie nicht dabei hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keine Ahnung
10.01.2006, 22:43 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

Danke

Auf der AU Bescheinigung steht nichts der gleichen drauf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
11.01.2006, 00:42 Uhr

zu: AU und TÜV Bescheinigung

@ holger:

nur der Genauigkeit wegen:

Es ist der § 47 a der StVZO, den Du da zitiert hast.

</klugscheiss>

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

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