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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 ChristianB.
28.02.2006, 11:08 Uhr
Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
Mich würde interessieren, ob ich dazu verpflichtet bin Bedarfsampeln zu benutzen. Und zwar meine ich die, die für die Fußgänger erst rot anzeigen, sobald drauf gedrückt wurde.
Auch interessiert mich noch, wann ich zur Überquerung eine Ampel benutzen muss, also welcher Umweg mir zugemutet werden kann. (also z.B. bei einer Entfernung von bis zu 50 m ist eine Ampel zu benutzen).
Mit bestem Dank im Voraus,
Christian
 Georg_g
28.02.2006, 13:29 Uhr
zu: Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
Bist du sicher, dass die Bedarfsampel für die Fußgänger erst dann rot zeigt, wenn man auf den Knopf gedrückt hat? Normalerweise zeigt die Fußgängerampel Dauerrot, während die für die Fahrzeuge geltende Ampel ausgeschaltet ist. Nach dem Drücken des Knopfes (Anforderung von Grün für Fußgänger), schaltet sich die Bedarfsampel für den Fahrzeugverkehr ein, wird erst gelb, dann rot, und danach bekommen die Fußgänger grün.
 Georg_g
28.02.2006, 13:53 Uhr
zu: Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
Ich bezweifle, dass man einen 50 Meter entfernten Überweg zwingend benutzen muss.
§ 25 Abs. 3 verlangt die Benutzung von Überwegen sowieso nur, "wenn die Verkehrslage es erfordert".
 durbanZA
28.02.2006, 14:23 Uhr
zu: Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
Ich finde tatsächlich die Ausgangsfrage interessant, ob ich eine Bedarfsampel benutzen (= aktivieren) muß, die sich erst nach dem Knöpfchendrücken :) einschaltet, also vorher noch kein Rotlicht zeigt.
 Borni
28.02.2006, 22:45 Uhr
zu: Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
wieso sollte ich eine solche Ampel benutzen, bzw. bedienen, wenn sie doch aus ist?
Ist die Straße frei sehe ich dazu keine Notwendigkeit, und bin sicher nicht verpflichtet. Ich habe dann den Drücker einfach übersehen. Muss ich den suchen ?
 ChristianB.
01.03.2006, 14:03 Uhr
zu: Bedarfsampeln/Ampeln allgemein
Zitat:
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wieso sollte ich eine solche Ampel benutzen, bzw. bedienen, wenn sie doch aus ist?
------------------------------------------
Genau darum geht es mir. Gibt es dazu eine Regelung oder nicht? In der StVO bin ich dazu leider nicht fündig geworden.
Zu der Benutzung von Überwegen. Kann ich dann, ein wenig überspitzt formuliert, 1 Meter vor der Ampel die Straße überqueren, obwohl diese für mich rot anzeigt, weil im Moment kein Auto in Sicht ist?
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