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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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19.08.2006, 11:35 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wer hat den die schilder aufgestellt und was verstehst du unter einem "Privat Parkplatz " ?

holger

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19.08.2006, 14:42 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wenn der parkplatz als "privat" ausgeschildert ist, brauchen überhaupt keine schilder da hin. wenn er das nicht ist und ihr die schilder selber dahingestellt habt, sind sie rechtsunwirksam. und was ist ein "parkverbotsschild" ? es gibt in der sva m.m. kein solches schild.

holger

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19.08.2006, 15:06 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

»Es wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt mit einen weißen Schil darunter wo PKW drauf steht. Ist das richtig gekennzeichnet ?«

Dann dürfen jetzt neben den Lkw auch Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Trikes, Quads und Anhänger dort parken.

Besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich das blaue P-Schild mit dem Zusatz "nur Lkw".

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann bei mehrspurigem Abbiegen zu besonders gefährlichen Situationen führen?

Fahrstreifenwechsel während des Abbiegens

Zu schnelles Fahren

Genaues Einhalten des Fahrstreifens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- seine Geschwindigkeit beibehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können