Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wecker
08.02.2016, 18:12 Uhr

Wie fahren?

Hallo,

ich habe eine Frage zu dieser Verkehrsführung: http://imgur.com/LOD5nR3
Wenn ich nach links auf die eingezeichnete Spur möchte, muss ich dann so fahren, wie es der schwarze Pfad zeigt oder darf ich auch nach dem roten Pfad fahren.
Bin mir gerade nicht sicher. Danke schonmal für eure Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
09.02.2016, 16:44 Uhr

zu: Wie fahren?

StVO Anlage 2:
"1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind."

Zusätzlich ist es ein Rotlicht-Verstoß, wenn die Abbiege-Ampel rot hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wecker
09.02.2016, 17:00 Uhr

zu: Wie fahren?

Ok. Auf welchen Pfad beziehst du dich dabei?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wecker
09.02.2016, 19:34 Uhr

zu: Wie fahren?

Also muss man nach dem schwarzen Pfad fahren?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit