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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major_Bob
19.07.2005, 15:40 Uhr

Unfall mit "nicht angepasster Geschwindigkeit"

Hallo,


ich hatte gestern Abend einen schweren Unfall zum Glück sind keine Personen zu Schaden gekommen.

Folgendes ist passiert:

Ich war mit 4 Freunden auf den Weg nach Hause auf einer Landstraße wo die Richtgeschwindigkeit 70 km/h gilt(Getrunken hatte ich übrigens nichts...).

In einer Kurve (ich war ca.60 km/h schnell) geriet ich auf den Grünstreifen - wie es dazu kam konnte ich mir selber kaum erklären , ich denke aber , dass es daran lag das ich zuvor noch nie mit dem voll beladenen Wagen(VW Polo) gefahren bin und so die Kurve stark untschätzt hatte ... - dann rieß ich das Lenkrad schockartig rum und wir fuhren auf der anderen Seite in den Graben.

Als die Polizei kam wurde mir erzählt , dass sie an den Bremsspuren erkennen , das ich mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin.
Der Wagen wurde abgeschleppt und hat einen Totalschaden und ein Polizist erzählte mir noch das am Kreisamt entschieden wird ob ich ein Verwanungsgeld oder ein Bußgeld zahlen müsse.

Jetzt farg ich mich wozu es wohl kommen wird... konnte ich bei einem Bußgeldbescheid auch dagegen klagen - was für chancen hätte ich da?

dankeschön für alle antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
19.07.2005, 17:47 Uhr

zu: Unfall mit "nicht angepasster Geschwindigkeit"

Spar dir das Geld für die Klage und investiere in die Zukunft = Sicherheitstraining !!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- grüne Pkw

- rote Pkw

- blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden