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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebol
17.07.2006, 00:32 Uhr

Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Hallo meine Frage:
Ich habe zur Zeit 17 Punkte wurde das letzte mal am 15.07.2004 geblitzt!! Jedoch wurde ich Gerichtlich im November 2003 (Alkohol) mit 6 Punkten bestraft und die sind doch fünf oder sogar zehn jahre da oder??!! Sind am 15.07.2006 daher 11Punkte weg???? Oder durch die Gerichtliche Strafe noch alle da???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.07.2006, 02:07 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Die 6 Punkte für die Alkoholstraftat bleiben dir 10 Jahre erhalten.
Für alle Vorangegangen anderen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird dadurch die Tilgung gehemmt. Ordnungswidrigkeiten werden trotzdem spätestens nach 5 Jahren getilgt.
Die letzten Blitzerpunkte sind nach 2 Jahren nun bereits gelöscht, da nichts neues dazukam.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du beim KBA einen "Kontoauszug" beantragen.

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17.07.2006, 14:49 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

also müsste ich noch 6 Punkt haben und die anderen 11 sind seit dem 15.07.2006 gelöcht wurden???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat