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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UntilDeath
22.05.2007, 19:02 Uhr

Komische Sache

Hallo,

ich hatte Anfang Februar einen (für mich) folgen schweren Unfall. An einer Glatteis Kreuzung kam es wegen einer "Blinkerverwechslung" zu einem Unfall. Laut Aussage des Beamten war dies ein Vorfahrtsverstoß. Ich müsse mich versichern (trotz blinken) ob der Verkehrsteilnehmer abbiegt, beschrieb aber die Situation als "verzwickt". Naja Ende Februar flatterte auch schon der Bußgeld Bescheid mit 50 EURO und 1 Punkt rein. Jedoch kam bis heute kein Brief der Fahrerlaubnisbehörde. Zum "Tat" Zeitpunkt hatte ich nur noch 2 Monate bis ende der Probezeit (Sprich April wäre Ende). Befinde ich mich nun in einer Verlängerung? Muss ich noch mit einer Nachschulung rechnen?

MFG
Ud

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 19:15 Uhr

zu: Komische Sache

da irrt die nina_88 sich NICHT.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UntilDeath
22.05.2007, 19:16 Uhr

zu: Komische Sache

Tut mir Leid, aber sowas nenne ich dann Bürokratische Inkonsequenz. Ich als Verkehrsteilnehmer möchte gerade in solch einer Angelegenheit planen können. Sei es wegen diesem besagten "Aufbauseminar" bzw. schulungen zum Punkte/Probezeit abbau.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
22.05.2007, 21:47 Uhr

zu: Komische Sache

@ UntilDeath

Oo... du lebst in Deutschland, dass erklärt sich von selbst...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2007, 22:12 Uhr

zu: Komische Sache

» Tut mir Leid, aber sowas nenne ich dann Bürokratische Inkonsequenz. Ich als Verkehrsteilnehmer möchte gerade in solch einer Angelegenheit planen können. Sei es wegen diesem besagten "Aufbauseminar" bzw. schulungen zum Punkte/Probezeit abbau. «

Wieso Inkonsequenz?
Wenn ein A- Verstoß rechtskräftig wird, dann wird mit Sicherheit ein Aufbauseminar angeordnet; da hat die Führerscheinstelle keinen Ermessensspielraum. Man kann also wunderbar planen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
22.05.2007, 23:07 Uhr

zu: Komische Sache

Was will man denn bitte an der Probezeit planen??

Das ist ein festgelegter zeitraum, 2 Jahre normal und 4 Jahre mit Verlängerung.

Hatte auch 4 Jahre Probezeit, und weiss ehrlich gesagt nicht was daran so tragisch ist das sich deswegen jeder ins Hemd macht!!!!!!!!

..zum Seitenbeginn

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

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Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

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