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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:09 Uhr

Probezeit?!

Also mein Anliegen ist, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen hab vor 2 Wochen in Höhe von 80 € und 3 Punkte, wegen überholens ohne Übersicht ( kein Überholverbot ) mit dem Motorrad (Klasse A beschränkt). Bis jetzt ist noch kein Brief gekommen mit dem Antrag zum Aufbauseminar, welches aber wahrscheinlich dann kommen wird bei 3 Punkten.
Meine Frage ist jetzt, ob sich die Probezeit beim Motorrad, beim Auto oder bei beidem um 4 Jahre erhöht wird. Und vielleicht noch ob man sich die Fahrschule dann selber suchen muss zum Aufbauseminar?

gruss Silas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 19:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Probezeit verlängert sich für Auto und Motorrad. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf Ab, daraus wird trotzdem nach Ablauf der 2 Jahre Au.

Die Fahrschule für dein Aufbauseminar musst du selber suchen. Das hat den Vorteil, dass du dir die günstigste aussuchen kannst. Da gibt es erhebliche Preisunterschiede. Vergleichen lohnt sich!

Mit der Anordnung zum Aufbauseminar bekommst du eine Liste mit Fahrschulen in deiner Region, die Aufbauseminare anbieten. Der Service kostet dich aber nochmal 25 bis 35 Euronen.

Gruß Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:33 Uhr

zu: Probezeit?!

hey danke, was meisnt du mit Auswirkungen auf "Ab" und "Au" ??  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 20:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Du schreibst du hast Klasse A beschränkt, also Ab. Aus der wird nach Ablauf von 2 Jahren automatisch Klasse A unbeschränkt, also Au.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren