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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 camillo
09.06.2008, 16:39 Uhr
falsch geparkt im halteverbot
also, erstmal die vorgeschichte. an einem see bei uns in der nähe war ein ruderwettkampf. zu dem see führt aber nur eine landstraße. da aber an diesem see nicht genug parkplätze sind, wurde eine hälfte der landstraße gesperrt und die landstraße zur einbahnstraße gemacht, auf welcher auf der anderen seite geparkt werden darf. nun habe ich aber nicht auf der anderen seite sondern rechts geparkt, mein linker reifen stand noch so ca 5 cm über der weißen linie. beim wettkampf wurde dann durchgesagt das die autos am rechten fahrbahnrand wohl abgeschleppt werdn würdn wenn sie nicht weggefahren werden. so bin ich also zu meinem auto gesprintet (was wohl so 1km wegstand). da war aber schon ein einzelner polizist gerade an meinem auto vorbei. er hatte sonen block in der hand und hat sich nur die kennzeichen notiert, er hat also kein foto gemacht.
es kam ein brief an, dass ich unzulässig im eingeschränkten Haltverbot geparkt habe und dadurch andere behindert habe, was mich also 25 euro kostet.
unter beweismitteln stehn natürlich die angaben des zeugen aber auch ein foto (????). das foto wurde aber nicht gemacht da bin ich mir ganz sicher.
ist es denn rechtens das nur ein einzelner polizist an den autos vorbei läuft und sich die nummern aufschreibt ohne fotos zu machen?

 durbanZA
09.06.2008, 16:50 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
» ist es denn rechtens das nur ein einzelner polizist an den autos vorbei läuft und sich die nummern aufschreibt ohne fotos zu machen? «
Ein einziger Polizist reicht, um VErkehrsordnungswidrigkeiten zu dokumentieren. An diesem Zeugenbeweis ist formal nix auszusetzen.
mfG
Durban
 camillo
09.06.2008, 16:51 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
was mich dennoch stutzig macht ist, das sie als beweismitte ein foto anführen was aber nicht gemacht wurde!?
 jules17
09.06.2008, 17:08 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
woher weißt du das? Er könnte das Foto bereits vor deinem Eintreffen gemacht haben.
 camillo
09.06.2008, 17:11 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
die straße war lang und gerade, ich konnte ihn quasi schon 500 meter vorher sehen. es standen sehr viele autos falsch(bestimmt so an die 40) . er ist einfach von auto zu auto gegangen und hat sich die kennzeichen aufgeschrieben
 durbanZA
09.06.2008, 17:56 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
Du könntest natürlich mal einen freundlichen (!) Anruf bei der Bußgeldstelle tätigen, vielleicht zeigt man Dir ja dann das Photo.
Wenn es nicht existieren sollte, ist da aber immernoch die Zeugenaussage des Polizisten.
 diezge
09.06.2008, 21:10 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
Hallo,
rechtens ist ein einzelner Polizist bestimmt. Eine Politesse ist ja auch alleine unterwegs.
Aber worauf möchtest Du hinaus?
Du schreibst ja selbst, daß Du falsch geparkt hast. Was hindert Dich jetzt daran, die gerechtfertigte Strafe zu zahlen?
Gruß,
diezge
 tolu
11.06.2008, 11:32 Uhr
zu: falsch geparkt im halteverbot
wieso wird als beweismittel auch ein foto angeführt, wenn keines gemacht wurde? lass dir das foto einfach mal zeigen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
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