Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chillerboy49
10.02.2010, 16:49 Uhr

1 Punkt aber keine Verlängerung ????

Bin vor einiger Zeit mit 74 km/h in der Ortschaft, also 24 km/h zu schnell, geblitzt worden. Hab daraufhin einen Anhörunngsbogen bekommen den ich ausgefüllt zurückgeschickt habe. Bin noch in der Probezeit bis 26.02.2010. Tattag war der 07.01.2010. Heute hab ich denn nen gelben Umschlag vom Polizeipräsidenten Berlin bekommen wo drin steht dass ich 103,50 Euro zu zahlen hab und auf der Rückseite ganz klein dass ich 1 Punkt bekomme. Aber von einer Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar steht da nichts. Kann mir einer sagen ob ich da noch was schriftliches bekomme oder bin ich nochmal mit nem großen blauen auge davon gekommen ????

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.02.2010, 19:09 Uhr

zu: 1 Punkt aber keine Verlängerung ????

Erstmal muss der Bußgeldbescheid rechtskräftig sein.

Danach erst rollt die Probezeitmaschinerie an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.02.2010, 19:48 Uhr

zu: 1 Punkt aber keine Verlängerung ????

wird noch kommen, kann aber noch monate dauern.
es zählt der tattag.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chillerboy49
11.02.2010, 14:37 Uhr

zu: 1 Punkt aber keine Verlängerung ????

danke erstmal für eure Hilfe. Rechtskräftig wird er denk ich mal wenn ich den betrag bezahlt hab. Hab mal gelesen dass ich wenn ich mich für ein Aufbauseminar anmelde, dem Kursleiter das schriftschtück vorlegen muss. Andererseits sollte man sich schon vorher anmelden, weil die wartezeit wohl sehr lange ist. Was denn nu vorher anmelden ja oder nein ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.02.2010, 16:44 Uhr

zu: 1 Punkt aber keine Verlängerung ????

du kannst dich erst anmelden wenn die anordnung ein aufbauseminar zu machen bei dir eingetroffen ist.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chillerboy49
12.02.2010, 14:48 Uhr

zu: 1 Punkt aber keine Verlängerung ????

aha ok danke für eure hilfe

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter