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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweaker
16.08.2011, 21:13 Uhr

Videomeßung mit Überholen im Verbot

Hallo,

ich wurde in der letzten Woche von einem Videomeßfahrzeug durch Hinterherfahren einer Ordnungswidrigkeit überführt.

Ich habe das Meßfahrzeug im Überhohlverbot überholt und anschließend auf 125 - 130 km/h bei max. zulässigen 80km/h beschleunigt.
(Der Beamte notierte " ca. 125km/h ", ich verweigerte die Aussage und Unterschrift)

Laut den Beamten droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat.
Ich möchte aber Einspruch einlegen, da auf Grund der großen Toleranz bei Videomessungen evtl. die 41 km/h Überschreitung nicht erreicht wurden.

Welche Chancen habe ich nun?

Viele Dank
Tweaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.08.2011, 06:49 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Ich sehe die Chancen nicht als "rosig" an.
Schließlich wurden die Geräte für die Videoüberwachung eigens dafür hergestellt. Entsprechend wird sich es sich bei der genannten Überschreitung um einen "Nettowert" handeln.
Das heißt: Anders als beim Blick auf den eigenen Tacho, wenn es aus dem Wagenfenster des Ordnungsamtes blitzt, kannst du nicht "mal eben" deinen Tachovorlauf oder eine Messtoleranz abziehen.
Nach Protest, werden die Videoaufnahmen zwar noch einmal genau gesichtet, aber ich glaube nicht, dass da ein Abzug zu erwarten ist, der dich von einem Fahrverbot bewahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.08.2011, 18:14 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Welche Geschwindigkeit wird denn nun vorgeworfen?
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Peg.
Wenn es sich um ein Provida- Fahrzeug handelte, müsste m.E. die Toleranz bereits verrechnet sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 1 Liter

- 50 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

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