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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TutkumDe
22.04.2012, 16:37 Uhr

Gast aus dem Ausland in Deutschland geblitzt?

Hallo,
es geht um folgendes,
mein vater (lebhaft in der türkei und hat türkischen führerschein) war bei uns zu gast und wurde mit mein Auto geblitzt. Ich habe eine anhörügsbogen bekommen in dem ich angeben muss wer gefahren ist. Er ist 41 kmh zu schnell gefahren und geblitzt worden (nach toleranzabzug). Dass ich es selber übernehme kommt für mich nicht in frage da ich noch in der probezeit bin, also wollte ich euch fragen was ich jetzt am besten machen kann? Verkehrsanwalt? Oder lieber es ausfüllen (daten von mein vater) und einfach abschicken?

Danke schon mal voraus.
MfG
Demir

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.04.2012, 07:08 Uhr

zu: Gast aus dem Ausland in Deutschland geblitzt?

In D haben wir für Geschwindigkeitsvergehen die Fahrerhaftung.
Dass du deine Fahrzeug einem fremdländischen Gast überlassen hast, ist nicht verboten.
Wenn du also als Halter um die Angabe des Fahrers gebeten wirst, warum gibst du sie nicht einfach?
Der Rest ist Sache des Amtes, des Fahrers, oder des Anwaltes, den der Fahrer einschaltete.
Für dich könnte es nur unangenehm werden, wenn du einen falschen Fahrer angibst, oder dich nicht mehr an den Fahrer erinnern könntest.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung