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Fahrzeuge, Technik
 Kathrin149
11.08.2005, 20:12 Uhr
Wagen verkaufen - Nummerschildproblem
Mein Freund soll im Auftrag seines Opas dessen Wagen verkaufen. Das Problem ist, daß dieser seit mehreren Monaten abgemeldet in der Garage steht. Da der Opa zum einen nicht hier, sondern 180km weiter weg wohnt und der Wagen auch nicht gerade schnell weggehen wird, fragen wir uns, wie wir es am besten mit dem Kennzeichen handhaben sollen. Wenn wir nämlich ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, können wir den Wagen gerade mal überführen und haben dann nur noch 4 Tage Zeit, ihn so zu verkaufen. Danach ist das Kennzeichen ungültig, und der Wagen steht hier so auf der Straße herum, da wir keinen Stellplatz dafür haben. Und eine Probefahrt kann man damit auch nicht mehr unternehmen.
Rote Nummern können nur Händler mit Gewerbeschein bekommen.
Was können wir tun?

 Kathrin149
12.08.2005, 00:02 Uhr
zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem
Eigentlich wollten wir aus dem Wagen noch möglichst viel (das sind vielleicht 1000 Euro, wenn überhaupt) herausholen. Wir befürchten, daß wir beim Händler für den Wagen nicht mal die Hälfte davon bekommen. Der Wagen (88er Passat Syncro) ist in gutem Schuß, es wurde fast alles neu gemacht, aber er ist eben auch ein Spritfresser und nicht gerade hübsch, obwohl er laut Werkstatt bestens läuft.
 ][
12.08.2005, 09:09 Uhr
zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem
Entweder verkauft ihr den Wagen an einen Händler oder lasst ihn durch einen Händler verkaufen - beides ist mit finanziellen Einbußen verbunden, spart aber Arbeit.
Oder ihr fahrt zum Opa, fotografiert den Wagen, stellt ihn ins Internet und falls sich Leute melden, legt ihr die Termine alle in einen Zeitraum von 2-3 Tagen. Dann holt ihr das Auto kurz vorher mit Kurzzeitkennzeichen und könnt dann damit auch die Probefahrten machen. Oder ihr schreibt rein, Auto abgemeldet, KZ müssen selbst mitgebracht werden.
Christian
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
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