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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathrin149
11.08.2005, 20:12 Uhr

Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Mein Freund soll im Auftrag seines Opas dessen Wagen verkaufen. Das Problem ist, daß dieser seit mehreren Monaten abgemeldet in der Garage steht. Da der Opa zum einen nicht hier, sondern 180km weiter weg wohnt und der Wagen auch nicht gerade schnell weggehen wird, fragen wir uns, wie wir es am besten mit dem Kennzeichen handhaben sollen. Wenn wir nämlich ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, können wir den Wagen gerade mal überführen und haben dann nur noch 4 Tage Zeit, ihn so zu verkaufen. Danach ist das Kennzeichen ungültig, und der Wagen steht hier so auf der Straße herum, da wir keinen Stellplatz dafür haben. Und eine Probefahrt kann man damit auch nicht mehr unternehmen.
Rote Nummern können nur Händler mit Gewerbeschein bekommen.

Was können wir tun?

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12.08.2005, 00:02 Uhr

zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Eigentlich wollten wir aus dem Wagen noch möglichst viel (das sind vielleicht 1000 Euro, wenn überhaupt) herausholen. Wir befürchten, daß wir beim Händler für den Wagen nicht mal die Hälfte davon bekommen. Der Wagen (88er Passat Syncro) ist in gutem Schuß, es wurde fast alles neu gemacht, aber er ist eben auch ein Spritfresser und nicht gerade hübsch, obwohl er laut Werkstatt bestens läuft.

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12.08.2005, 09:09 Uhr

zu: Wagen verkaufen - Nummerschildproblem

Entweder verkauft ihr den Wagen an einen Händler oder lasst ihn durch einen Händler verkaufen - beides ist mit finanziellen Einbußen verbunden, spart aber Arbeit.

Oder ihr fahrt zum Opa, fotografiert den Wagen, stellt ihn ins Internet und falls sich Leute melden, legt ihr die Termine alle in einen Zeitraum von 2-3 Tagen. Dann holt ihr das Auto kurz vorher mit Kurzzeitkennzeichen und könnt dann damit auch die Probefahrten machen. Oder ihr schreibt rein, Auto abgemeldet, KZ müssen selbst mitgebracht werden.

Christian

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können