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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ina26
20.12.2009, 15:11 Uhr

ziehen von Anhägern

wenn mein Zugfhz, 1500kg gebremst ziehen darf und ich einen Anhänger mit zG 2000kg habe darf ich ihn ziehen? Fs-Kl ist klar.
darf ich ihn ziehen und nur bis 1500kg laden wenn sein leergewicht 800kg ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.12.2009, 15:22 Uhr

zu: ziehen von Anhägern

Ja, das darfst du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriscovery
27.01.2010, 14:03 Uhr

das ganze etwas genauer

Hallo,

machen wir die Antwort mal etwas genauer, da sie nicht 100% eindeutig ist und man sowas ja auch per Suche finden und nutzen können soll:

Grundsätzlich darfst du den Anhänger ziehen,

ABER

halt nur mit 1500kg Gesamtgewicht. (max Anhängelast deines Wagens)
Wenn der Anhänger also 800kg leer wiegt kannst du nochmal 700kg zuladen.

Zusätzlich darf ein etwaig im Fzg-Schein eingetragenes Zug-Gesamtgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug Gesantgewicht Anhänger) nicht überschritten werden.

Dass Du für die Kombi min FS-Klasse BE brauchst weißt du ja wahrscheinlich.

MfG,
Chris

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung