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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elma
24.04.2005, 15:13 Uhr

versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Hallo,kann man einen versicherungswechsel dadurch vorzeitig erreichen, dass man einfach sein auto abmeldet um es anschließend gleich wieder anzumelden? eigentlich umgeht man damit doch die kündigungsfrist seines alten versicherungsvertrages

gruß
elma

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern EU-Führerschein
25.04.2005, 09:07 Uhr

zu: versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Ja, das müsste gehen, wird dann aber wohl im wesentlich teueren "Kurztarif" abgerechnet.

Man kann den Versicherungswechsel aber auch so erreichen, indem man einfach die Versicherung nicht mehr bezahlt, die schreiben dann ein Schreiben an das Strassenverkehrsamt und fordern die "Doppelkarte" zurück,
man selbst erhält dann ein Schreiben/Aufforderung von dem KFZ-Amt eine neue "Doppelkarte" sprich Versicherung beizubringen

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25.04.2005, 11:41 Uhr

zu: versicherungswechsel durch an- und abmeldung?

Soweit ich weiss geht genau das nicht - die neue Versicherung wird sich nämlich bei der alten Versicherung kündigen, erfahren, dass du das Auto sofort wieder zugelassen hast und somit ihre Forderungen aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist