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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
02.02.2006, 18:35 Uhr

Versicherung

Ich möchte dieses Jahr mit ein paar Freunden nach Frankreich in den Urlaub fahren und wir haben uns entschlossen mein Auto zu nehmen. Da ich aber nicht die ganze Strecke alleine fahren wil haben wir gesagt wir teilen sie uns. Wie ist das jetzt aber mit der Versicherung. Müssen die anderen extra eine Versicherung abschließen? oder geht das über meine Versicherung mit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2006, 18:40 Uhr

zu: Versicherung

Die Kraftfahrtversicherungen gelten immer je Fahrzeug und nicht je Fahrer. Es besteht also Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrer. Ausnahme: Du hast einen speziellen "Alleinfahrer-Tarif" abgeschlossen, bei dem du dich verpflichtest hast, das Fahrzeug nur selbst zu steuern. Ob das bei deinem Vertrag der Fall ist, wirst du selbst am besten wissen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Straßenbahnen

Fahrräder

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse