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FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
10.06.2006, 14:35 Uhr

@Heuschreck

»Ach Du meine Güte, so ein Kleinfuchs schon wieder ;)«

Na da redet ja grad der Richtige :-D

»Klar, Mord ist auch viel schlimmer, deshalb parke ich auch ohne ein schlechtes Gewissen gerne mal falsch.

Super, oder? Wird auch nicht immer jemand zwingend deswegen geschädigt.«


Ich sehe auch nicht, warum du ein schlechtes Gewissen haben musst, wenn du mit dem Falschparken garantiert niemanden behinderst.

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
10.06.2006, 17:04 Uhr

zu: @Heuschreck

"Demnach wäre 150 km/h im Ort auch nicht verkehrt, solange garantiert niemand gefährdet wird. "

Wenn das garantiert (also 100%ig sicher gestellt ist) ist, warum nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
10.06.2006, 17:40 Uhr

zu: @Heuschreck

@Schrecke:

NEIN!


Dies ist nicht "garantierbar". Jedenfalls nicht ohne Absperrung und Sicherheitsvorkehrung.


Äpfel und Birnen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 18:02 Uhr

zu: @Heuschreck

Ich bin der Meinung: Wenn es möglich wäre, -ohne jegliche Gafahr- hätte ich nichts einzuwenden...

Ich fahre nicht wegen dem Gesetz innerorts 50, sondern weil ich niemanden gefährden will. Genauso fahre ich auch manchmal dort, wo 50 stehen, nur 40, wenn ich weiss dass da öfters Kinder spielen; wenn ich weiss, dass die Strecke frei ist, fahre ich mit dem Motorrad überland auch mal 150 oder 160.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 18:31 Uhr

zu: @Heuschreck

»Klar, Mord ist auch viel schlimmer, deshalb parke ich auch ohne ein schlechtes Gewissen gerne mal falsch.

Super, oder? Wird auch nicht immer jemand zwingend deswegen geschädigt. «


Dieses "Birnen und Äpfel" Beispiel kam von dir, nur mal so zur Info. Erst denken, dann posten....

MfG,

zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
10.06.2006, 18:50 Uhr

zu: @Heuschreck

»Demnach wäre 150 km/h im Ort auch nicht verkehrt, solange garantiert niemand gefährdet wird.«

Grundsätzlich m.E. ja. Aber die Streckenabschnitte innerorts mit Gefahrensichtweite > 140 Meter sind wohl so dünn gesät, dass dieses Beispiel in meinen Augen eher unter Polemik einzureihen ist ;-) Mir fällt jedenfalls spontan in Wien keiner ein, nicht einmal Sonntag um vier Uhr morgens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 21:00 Uhr

zu: @Heuschreck

@Heuschrecke: Danke für deinen ausführlichen Bericht. jetzt verstehe ich, was du gemeint hast, also sorry für den letzten Kommentar...

Ich hoffe aber schwer, dass du mich nicht mit "A" meinst, das wäre dann schon schwere Verdrehung der Tatsachen ;-)

Nichts für ungut,

MfG,

zink

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen